Wer trägt die Kosten....
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hebammenhilfe.
Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren. In der Regel werden die üblichen Leistungen übernommen.
Besonderheit Vorgespräch
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse nur ein Vorgespräch pro Schwangerschaft übernimmt. Das Vorgespräch wird leider oft als „Kennenlern-Termin“ missverstanden und Schwangere nehmen Termine bei mehreren Hebammen wahr.
Dies führt dazu, dass nach dem ersten Vorgespräch alle weiteren Vorgespräche bei anderen Hebammen Ihnen Privat in Rechnung gestellt werden.
Informieren Sie sich also bereits im Voraus ausführlich und entscheiden Sie dann, zu welcher Hebamme Sie Kontakt aufnehmen möchten.
Bei großen Differenzen ist es natürlich möglich die Hebamme zu wechseln.